Finanzierung

Die für die Entwicklungsplanung notwendigen Finanzbeträge werden für einen Dreijahreshorizont (2021-2023) über einen Kostenteiler geregelt, an welchem sich die Städte Gossau und St.Gallen, die Gemeinde Gaiserwald sowie das Bau- und das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen und die Wirtschaft beteiligen. Die finanzielle Dimension der Entwicklungsplanung benötigte politische Entscheide auf kommunaler und kantonaler Ebene (Exekutive, Legislative), welche 2020 erfolgt sind. Anhand einer gemeinsam unterzeichneten Charta werden die Finanzgeber den Willen bekräftigen, sich für die Entwicklung des Perimeters gemeinsam einzusetzen.

Die Mittel der jeweiligen Finanzgeber sind zweckgebunden und werden, wie im Kostenteiler festgelegt, gezielt für die jeweiligen Massnahmenbündel verwendet. Die finanziellen Mittel für die Bearbeitung der Entwicklungsplanung fliessen in die Realisierungsgemeinschaft ASGO, die als einfache Gesellschaft konstituiert wird. Träger dieser Gesellschaft sind die Finanzgeber.